U3-Platz und Jugendamt Köln – Leider nicht vereinbar!

Meine bessere Hälfte und ich sind beide voll berufstätig. Und im Grunde genommen müssen wir das auch sein, denn die finanzielle Belastung als Bewohner einer Großstadt wie Köln ist sicherlich nicht mit der Lebenssituation unserer Elterngeneration von vor 30 Jahren vergleichbar. Damit sind wir dringend auf einen U3-Platz angewiesen, und zwar einen Platz, der zuverlässig zur Verfügung steht. Das Modell “Tagesmutter” kommt für uns eigentlich nicht in Frage. Denn auch wenn es nicht gerne gesagt wird, Tagesmütter mit Fünf-Tage-Woche sind sehr rar gesäät, die mit Abstand meisten Tagesmütter bieten nur eine Vier-Tage-Woche an. Das wurde bei einem Telefonat mit der “Kontaktstelle für Tagespflege” klar. Außerdem pflegen Tagesmütter – ohne dass die Stadt dieser Praxis Einhalt gebietet, was sie könnte – Urlaub zu nehmen, wie ihn zwei berufstätige selbst bei vollständigem Urlaub-Splitting kaum haben. Nein, eine Tagesmutter ist für uns prinzipbedingt nur eine Notlösung, so gut und herzlich sie auch sein mag. “U3-Platz und Jugendamt Köln”, fünf Tage die Woche und am besten noch in einer KITA scheinen Begriffe zu sein, die thematisch weiter entfernt kaum sein könnten. Das Jugendamt schaut nur achselndzuckend zu, wie Eltern so in den Ruin getrieben werden, trotz Rechtsanspruch.

Natürlich, wir wohnen zu dritt im beschaulichen Kölner Stadtteil Sülz, der als Kinderhochburg von Köln gilt. Vater-Mutter-Kind, eine klassische Familienkonstellation, findet sich nicht nur bei uns, sondern alleine in unserer unmittelbaren räumlichen Umgebung hundertfach. Meine Berufstätigkeit erledige ich größtenteils vom Schreibtisch im Büro aus, dessen Bürotür direkt Vis-a-vis zur Wohnungstür liegt. Daraus jetzt abzuleiten, besonders viel Zeit für familiäre Betreuung zu haben, ist ein kapitaler Irrtum. Eher umgekehrt wird ein Schuh daraus: Der kurze Weg ins Büro macht mein Arbeitspensum überhaupt unter diesen Umständen einigermaßen möglich.

Meine Frau pendelt dagegen jeden Tag nach Düsseldorf. Ausgesucht hat sie sich das auch nur begrenzt. So sind halt die Gesetze des Markts, ruft der Arbeitgeber, kommst du mit oder suchst dir einen anderen Job oder stehst bildlich auf der Straße. Doch verliert man aus dieser beruflichen Konstellation heraus das Recht, Kinder zu bekommen? So können doch die blumigen Worte nicht gemeint sein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erführen massive Förderung.

Aber ist von dieser Förderung irgend etwas bei der Stadt Köln angekommen, oder noch besser, geben die Stadt Köln und ihr Jugendamt von dieser Förderung irgendetwas an die Familien weiter? Hat die Stadt irgendein Programm, irgendeine Initiative, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich zu fördern? Nicht im Ansatz, und das ist wörtlich gemeint. Was nützen Ratgeber, kluge Ratschläge und geldverbrennende Programme, wenn an der Basis, am Ansatz bereits die Untersützung fehlt. Wir haben als Eltern unseren Sohn jeweils ein halbes Jahr in Elternzeit aufgezogen und wollten beide danach wieder Vollzeit arbeiten. Unsere Berufe erlauben keine Halbtagjobs, vielleicht rechtlich, aber nicht in der schöden Praxis. Halbtags ist besser als gar nicht, das ist aber auch schon alles. Auf der Karriereleiter geht es nicht nur nicht bergauf, sondern rapide bergab, wenn man sich der Kinderzeit zu lange hingibt. Daran ändern auch Gesetze nichts, die ab einer gewissen Unternehmensgröße Vorgaben zur Kinderzeit machen. In den Köpfen der Chefs und Personalentscheider ändern sie nichts.

Ich habe inzwischen einen gefühlten Stammplatz im Wartezimmer des Jugendamts, bei dem telefonisch ohnehin niemand zu erreichen scheint. Die Durchwahl ist inzwischen auf das allgemeine Bürgertelefon umgestellt, vorher war sie dauerhaft besetzt, jetzt kann einem höchstpersönlich nicht geholfen werden. Zugesagte Rückrufe erfolgen nicht, trotz ausdrücklicher Bitte. Da hat mein Mobilfunk-Provider eine zuverlässigere Hotline, und das will etwas heißen. Persönliches Vorsprechen hingegen scheint erst einmal Signalwirkung zu haben. Ich habe inzwischen vermutlich jedem Mitarbeiter in dieser Abteilung persönlich klar gemacht, dass wir ein Sozialfall werden, sollten wir keinen Betreuungsplatz bekommen. Denn so sieht die Realität aus: Bekommen wir in den nächsten Wochen, nicht Monaten, keinen U3-Platz in Köln, muss einer von uns seinen Job zum Teufel jagen. Die finanziellen Einbußen sind so gewaltig, dass das komplette Leben auf den Kopf gestellt werden und jede Ausgabe auf den Prüstand muss. Vom Hausbau oder Wohnungskauf ist dann noch nicht einmal mehr das träumen erlaubt.

Damit könnte ich ja weitestgehend noch umgehen. Ja, ich weiß, die Zeilen bisher lesen sich nicht so. Aber Fakt ist, dass wir uns für ein Kind entschieden haben und die Betreuung keinerlei Kompromisse zulässt. U3-Platz hin oder her, unser Kind braucht eine ordentliche Betreuung. Nur bohrt so gewaltig, dass von unserer Seite ein Rechtsanspruch auf diesen Platz besteht. Ich sollte der Stadt mal erklären, dass ich zwar grundsätzlich Gewerbesteuer zahlen müsste, aber mir da gerade nicht der Kopf nach steht. Oder ich einfach versäumt habe, finanziell für diesen Fall vorzusorgen, so wie die Stadt eben vergessen hat, genug U3-Plätze zu schaffen. Rechtsanspruch hin oder her. Das ist so ziemlich das gleiche.

Doch leider hat ja das Oberlandesgericht Leipzig in zweiter Instanz die Klage wegen Schadensersatz abgewiesen. Und die Verantwortlichen bei den Kommunen besitzen auch noch die Dreistigkeit, das Urteil in aller Öffentlichkeit zu begrüßen, anstatt mit sprichwörtlich eingezogenem Schwanz an den Schreibtisch zurück zu kehren und so schnell wie möglich für mehr U3-Plätze zu sorgen. Dabei wäre es so einfach, mehr KITAs aus dem Boden zu stampfen. Denn angeblich ist das Problem hauptsächlich der Fachkräftemangel an Pflegepersonen.

Nun, der ließe sich sehr einfach abstellen, indem die Bezahlung der Betreuer steigt. Paradoxerweise ist die Argumentation die gleiche, die die Stadt gegenüber den verärgerten Eltern ins Feld führt: So ist der Markt nun einmal. Wenn es für qualifizierte Kräfte besser ist, in selbständiger Tätigkeit Tagespflege anzubieten oder gleich einen ganz anderen Job zu machen, dann ist die Bezahlung für die städtischen Angestellten wohl zu gering, leistungsgerecht oder nicht – was hier auch gar nicht zur Diskussion stehen soll. Fassen wir also zusammen: Die Eltern müssen finanziell den Gürtel enger schnallen, weil es der Stadt Köln nicht gefällt, einen Rechtsanspruch zu erfüllen, der sich erfüllen ließe. Eben weil man kein Geld in die Hand nehmen will, müssen die Eltern auf ihr Recht pfeifen.

Ich hoffe, der Bundesgerichtshof nimmt sich dem Urteil aus Leipzig noch einmal an und dreht die Entscheidung um 180 Grad. Dann wird es richtig teuer für die Stadt, wir haben alle Zahlungen und alle Formulare schriftlich noch unter Vorbehalt dieser Entscheidung gestellt. Und ich hoffe, das haben viele andere Eltern auch so gemacht. Doch das ist ja gar nicht der Sinn der Sache, denn schließlich wollen wir, dass unser Kind möglichst viel mit anderen Kindern spielen kann und eine tolle Zeit hat, wir alle. Wir haben das große Glück gehabt, eine Tagesmutter zu finden, die vier Tage auf ihn aufpasst und sich auch “nur” zwei Monate Urlaub gönnt. Das ist ein anderes Thema, und ja, es ist ein Thema. Aber nicht hier. Denn trotz des Glücks über diese Betreuung ist es überhaupt nicht das, was wir uns vorstellen.

 


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Eine Antwort zu „U3-Platz und Jugendamt Köln – Leider nicht vereinbar!“

  1. […] und ich empfinde es nach wie vor als Skandal, können nach Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden Eltern den Verdienstausfall wegen […]

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